RAEDIAN GEMINI Pro 2 Ladestation 2 x 22 kW mit Eichrecht und Kartenzahlung
RAEDIAN GEMINI Pro 2 Ladestation 2 x 22 kW mit Eichrecht und Kartenzahlung - Basis mit MID / Wandmontage ist auf Lager und wird versandt, sobald es wieder verfügbar ist
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
Beschreibung
Beschreibung

Getrennte Entsorgung – kostenlose Altgeräte-Rücknahme
Dieses Gerät gehört nicht in den Hausmüll. Sie können Ihr Altgerät kostenfrei bei uns zurückgeben: per Versand an unser Lager in Düren oder nach Absprache durch Abholung bei Anlieferung eines neuen Geräts. Enthaltene Batterien und Akkus bitte vorher entnehmen, soweit zerstörungsfrei möglich.
Die RAEDIAN GEMINI Pro 2 ist eine öffentliche AC-Ladestation mit zwei vollwertigen Ladepunkten zu je 22 kW im Aluminium-Druckguss-Unibody. Sie vereint alles, was der Betrieb an halböffentlichen und öffentlichen Standorten verlangt: eichrechtskonforme Messung, kontaktloses Bezahlen, 4G-Anbindung, Daisy-Chain-Vernetzung und integrierten Schutz, sodass kein vorgeschalteter FI-Schutzschalter erforderlich ist.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Zwei Ladepunkte mit je 22 kW – doppelte Ladepunktdichte auf einer Stellfläche, mit dynamischem Lastmanagement zwischen beiden Steckdosen.
- Eichrecht oder MID – M1-Varianten mit MID-Zähler Klasse B, M2-Varianten eichrechtskonform nach REA 6-A und PTB 50.7 für die kostenpflichtige Abgabe an Dritte.
- Integrierter Schutz – Schutztechnik im Gerät, kein vorgeschalteter RCD erforderlich, das spart Platz im Verteiler.
- Zahlung vor Ort – RFID, dynamischer QR-Code und optional das Payter-Apollo-Terminal für Kredit- und Debitkarten sowie Mobile Wallets.
- § 14a EnWG vorbereitet – konfigurierbarer Eingang für Dimmsignal oder externen Stopp, potenzialfreier Ausgang zur Ansteuerung externer Schalter.
- HDLM 2.0 und Modbus TCP – Plug-and-Play-Lastmanagement und offene EMS-Schnittstelle.
Ausführungen
| Basis (M1) | Wandgerät mit MID, 4G und LAN – die wirtschaftliche Variante für Hotels, Gastronomie und Mitarbeiterparkplätze |
| Pro 2 MID (M1) | zusätzlich Daisy-Chain-LAN, integrierter Schutz, konfigurierbare I/O und HDLM |
| Pro 2 Eichrecht (M2) | wie Pro 2, jedoch mit PTB-Eichrechtsmodul für die abrechenbare Abgabe an Dritte |
| Montage | Wandmontage, Standfuß oder Standfuß mit integriertem Hausanschlusskasten (HAK) |
Technische Daten
| Ladepunkte | 2 × Typ-2-Steckdose mit Shutter |
| Ladeleistung | 2 × 22 kW dreiphasig |
| Anschlussspannung | 230-400 VAC ± 20 %, 50-60 Hz, Netzformen TN und TT |
| Messung | MID-zertifiziert Klasse B (± 1 %), optional Eichrecht REA 6-A und PTB 50.7 |
| Fehlerstromschutz | integrierte 6-mA-DC-Erkennung nach IEC 62955, Schutztechnik integriert |
| Display | 8-Zoll-Display, bis 700 Nits, 1024 × 768, drei physische Drucktasten |
| Bedienung | RGB-LED-Ring je Ladepunkt, wetterfeste Drucktasten, kratzfestes Sicherheitsglas |
| Bezahlung | RFID (ISO 14443A und B), OCPP-Backend, kontaktlos nach EMVCo L1 v3.0 und ISO 18092 |
| Kommunikation | 4G LTE, Ethernet RJ45 (Pro 2 mit Daisy Chain), RS-485, LoRa 868 MHz |
| Backend | OCPP 1.6 (JSON) 2. Auflage, EMS über Modbus TCP |
| Fahrzeugkommunikation | IEC 61851-1 ed. 3, ISO 15118-2 und -20 ready |
| Schutzart | IP55, IK10 (Gehäuse), IK08 (Display) |
| Betriebstemperatur | -30 bis +50 °C (22 kW × 1 oder 11 kW × 2), -30 bis +45 °C bei 2 × 22 kW |
| Standby-Verbrauch | 17,5 W |
| Material | Aluminium-Druckguss-Unibody |
| Abmessungen | 544 × 315,6 × 194 mm (H × B × T), Gerät ohne Standfuß |
| Gewicht | 18,5 kg (Gerät ohne Standfuß) |
| Normen | EN 61851-1, EN 62955, EN 62196, EN 61439, EN 50470-3, RED, RoHS, CE und UKCA |
Lieferumfang
- Ladestation GEMINI Pro 2 mit zwei Typ-2-Steckdosen mit Shutter
- Wandhalterung bzw. Standfuß je nach gewählter Ausführung
- Montagematerial und Kurzanleitung
Wichtige Hinweise zur Installation
- Netzanschluss: Für zwei Ladepunkte zu je 22 kW ist eine Absicherung von 2 × 32 A erforderlich; die Anmeldung und Genehmigung beim Netzbetreiber ist zwingend (§ 19 NAV).
- § 14a EnWG: Neue Ladeeinrichtungen über 4,2 kW gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Die Station lässt sich über den konfigurierbaren Eingang bzw. über das Lastmanagement entsprechend dimmen.
- Eichrecht: Wer Ladestrom kostenpflichtig an Dritte abgibt, benötigt die eichrechtskonforme M2-Ausführung. Zusätzlich sind Konformitätsbewertung und Anzeige bei der Eichbehörde erforderlich.
- Bezahlterminal: Ab 2027 gilt für neue öffentliche Ladepunkte die Pflicht zur Kartenzahlung nach AFIR. Das Payter-Apollo-Kit ist als Zubehör erhältlich.
- Elektrofachkraft: Anschluss, Inbetriebnahme und Konfiguration ausschließlich durch eine Elektrofachkraft.
Wallbox zusammen mit einer PV-Anlage geplant?
Wenn Sie die Ladestation gemeinsam mit einer neuen Photovoltaikanlage anschaffen möchten, erstellen wir Ihnen ein Gesamtangebot aus einer Hand – Module, Wechselrichter, Speicher, Wallbox und Installation. Die umsatzsteuerliche Behandlung des Gesamtpakets prüfen wir dabei individuell für Ihr Vorhaben.
Downloads
Technisches Datenblatt (PDF) · Montage- und Bedienungsanleitung (PDF) · EU-Konformitaetserklaerung – senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
Hersteller und Produktsicherheit (GPSR)
Hersteller: RAEDIAN · Forschungs- und Entwicklungszentrum, Gebäude 82, No. 1198 North Qinzhou Road, Bezirk Xuhui, Shanghai, China
Verantwortliche Person in der EU: RAEDIAN EU Operations Center, 274 Rue du Rajol, 34130 Mauguio (Montpellier), Frankreich · sales@raedian.com
Inverkehrbringer in Deutschland: WMK Systeme e.K., Düren – vollständige Anschrift und Kontaktdaten siehe Impressum
Bitte lesen Sie vor Installation und Inbetriebnahme die mitgelieferte Anleitung. Die Installation darf ausschließlich durch eine zugelassene Elektrofachkraft erfolgen.
Entsorgung (WEEE)
Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Altgeräte können bei kommunalen Sammelstellen oder bei uns kostenfrei zurückgegeben werden.
Hinweis zur Umsatzsteuer: Der angegebene Preis ist der Endpreis inklusive 19 % gesetzlicher MwSt., zzgl. Versand. Ladeinfrastruktur fällt nicht unter den Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG – dieser gilt ausschließlich für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Eine Wallbox ist auch dann mit 19 % zu versteuern, wenn sie zusammen mit einer PV-Anlage geliefert wird.


